Geschmacksrichtungen von Wein

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Weinwissen

Trocken, halbtrocken, lieblich – die Geschmacksrichtungen von Wein, die auf den Etiketten angegeben sind, helfen bei der Auswahl am Regal. Die Faustregel lautet: je weniger Restzucker, desto trockener der Wein. Was genau sich aber hinter den Bezeichnungen verbirgt, erfahren Sie hier.

Die Geschmacksbezeichnungen von Wein hängen von der Restsüße und vom Säuregehalt ab. Für Wein gibt es vier Geschmacksrichtungen: trocken, halbtrocken, lieblich und süß.

Trockene Weine sind ganz oder fast vollständig durchgegoren. Ihr Restzuckergehalt liegt deshalb bei höchstens vier Gramm/Liter. Zum Vergleich: Ein Liter Bier enthält rund zwei Gramm Zucker. Sofern der Säuregehalt des Weins höchstens zwei Gramm/Liter unter dem Gehalt an Restzucker liegt, erlaubt das Gesetz die Bezeichnung „trocken“ bis zu einem Restzuckergehalt von neun Gramm/Liter.

Bei halbtrockenen Weinen liegt die Obergrenze für den Restzucker bei zwölf Gramm/Liter. Bis zu 18 Gramm Restzucker pro Liter sind erlaubt, wenn der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht um mehr als zehn Gramm/Liter übersteigt. Die Bezeichnung „feinherb“ hingegen ist zwar nicht offiziell als Geschmacksrichtung festgelegt, aber immer öfter auf Etiketten zu finden. Heutzutage wird der Begriff oft synonym zu halbtrocken verwendet, sowohl für Weine an der Grenze zu trocken als auch zu lieblich.

Liebliche Weine übersteigen den vorgegebenen Restzuckergehalt von halbtrockenen Weinen, aber dürfen höchsten 45 Gramm/Liter aufweisen. Ab 45 Gramm Restzucker pro Liter gelten Weine als süß. Ein deutlicher Unterschied etwa zu süßer Limo: Hier kommen rund 100 Gramm Zucker auf einen Liter.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]